Konzeption des Förderkreises

Der Zweck des Förderkreises besteht ausschließlich darin, die Kindertageseinrichtung bei der Durchführung der freiwilligen und erzieherischen Aufgaben finanziell zu fördern und zu unterstützen.

Die Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaften und ideelle und bei Bedarf materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet der Kindererziehung und -förderung.

Für die Erfüllung dieser konzeptionellen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.

Die Einnahmen des Förderkreises sollen ausschließlich der finanziellen Unterstützung der angeschlossenen Kindertageseinrichtung The Animal House dienen.

Der Förderkreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Der Förderkreis ist selbstlos tätig.

Die Mittel des Förderkreises dürfen nur für konzeptionelle Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder des Förderkreises erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Förderkreises.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Förderkreises fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Der Förderkreis besteht aus ordentlichen Mitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern. Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Förderkreis verdient gemacht haben.

Der Förderkreis wird durch seine gewählten SprecherInnen präsentiert.